AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April  2023

1. Geltungsbereich der AGB:
Die mit Bionorica abgeschlossenen Verträge werden unter den nachstehenden Bedingungen vereinbart, soweit im Einzelnen nichts anderes schriftlich vereinbart, verabredet oder zugesichert wird. Andere Bedingungen werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von Bionorica schriftlich anerkannt wurden. Ein Widerspruch gegen die AGB muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung anderer Bedingungen durch den Käufer, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Käufers auf diese AGB gelten nicht als Widerspruch. Die Annahme der Ware durch den Käufer gilt als Anerkennung vorliegender AGB.

2. Allgemeines:
Voraussetzung für die Belieferung eines pharmazeutischen Großhandels ist die Distribution des vollen Sortiments. Die Lieferung von Klinikpackungen erfolgt ausschließlich an Krankenhaus-Vollapotheken bzw. an Krankenhaus-Versorgungsapotheken nach Vorlage eines aktuellen Krankenhaus-Versorgungsvertrages. Der Empfänger von Klinikpackungen verpflichtet sich, die gelieferten Klinikpackungen ausschließlich ihrer Bestimmung gemäß im Krankenhausbereich einzusetzen. Der Verkauf von Klinikpackungen sowie auch von Teilen daraus an Endverbraucher oder pharmazeutische Großhandlungen wird hiermit ausdrücklich untersagt.

3. Lieferungen:

  • Allgemeines:
    Der Versand, auch von Teillieferungen, erfolgt auf Gefahr des Käufers. Zustellgebühren, Mehrkosten für Eil- und Expressgutsendungen sowie Luftfracht und Luftpost sind vom Käufer zu tragen. Lieferungen, die nicht entsprechend den nachstehenden Bedingungen erfolgen, werden ab Werk zuzüglich Fracht- bzw. Portokosten durchgeführt. Die Auswahl des Versandweges verbleibt im pflichtgemäßen Ermessen der Bionorica. Bionorica ist von der Verpflichtung der Lieferung befreit, wenn die Lieferung aus Gründen, die von Bionorica nicht zu vertreten sind, unmöglich wird. Sind Forderungen gegen den Käufer zur Zahlung fällig, ist Bionorica bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rechnungen (einschließlich Verzugszinsen) zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
  • Lieferung an öffentliche Apotheken:
    Bei Aufträgen ab 400,00 € Warenwert liefert Bionorica einschließlich Verpackung porto- bzw. frachtfrei. Mindestbestellmenge je PZN beträgt 5 Stück.
  • Lieferung an den pharmazeutischen Großhandel:
    Bei Aufträgen ab 1.000,00 € Warenwert liefert Bionorica einschließlich Verpackung porto- bzw. frachtfrei.
  • Lieferung an Krankenhaus-Vollapotheken und Krankenhaus-Versorgungsapotheken:
    Bei Aufträgen ab 100,00 € Warenwert liefert Bionorica einschließlich Verpackung porto- bzw. frachtfrei.

4. Reklamationen:
Dem Käufer stehen Gewährleistungsrechte für offensichtliche Fehler nur zu, sofern die Mängel innerhalb von acht Tagen nach Warenerhalt gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nur Anspruch auf Ersatzlieferung von einwandfreier Ware. Sie berechtigt den Käufer nicht zur Minderung oder Zurückhaltung des Kaufpreises.

5. Transportschäden:
Transportschäden können von Bionorica nur bearbeitet werden, wenn sie unverzüglich dem Transporteur und Bionorica schriftlich mitgeteilt worden sind. Innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung sind Schadensmeldung, Tatbestandsaufnahme, Frachtbrief mit Schadensbestätigung durch den Transporteur und Abtretungserklärung bei Bionorica einzureichen. Aus der Abtretungserklärung muss hervorgehen, dass der Schaden vom Käufer nicht anderweitig geltend gemacht wird. Bei der Anlieferung sind fehlende Packstücke sofort auf dem Frachtbrief vom Transporteur zu bestätigen und Bionorica telefonisch und schriftlich anzuzeigen.

6. Rücknahme und Umtausch:
Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht. In Ausnahmefällen ist vor Rücksendung die Zustimmung der Bionorica erforderlich. Die Abwicklung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Retourenregelung.

7. Preise:
Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Die Lieferung an öffentliche Apotheken erfolgt zu den angegebenen Apothekenbezugspreisen. Bei Lieferungen an den pharmazeutischen Großhandel erfolgt die Berechnung zum jeweils gültigen Großhandelsbezugspreis. Lieferungen von Klinikpackungen an Krankenhaus-, Voll- und Versorgungsapotheken werden zum Klinikbezugspreis ausgeliefert. Die jeweiligen Bezugspreise sind in den Preislisten entsprechend gekennzeichnet. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im kaufmännischen Verkehr ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers ist nur zulässig, soweit sie von Bionorica anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschrift:
Rechnungen sind entweder zahlbar per Lastschrifteinzug und Sofortzahlung mit 2 % Skonto oder per Überweisung 30 Tage netto. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Käufer der Bionorica ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt/erteilt hat, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch Bionorica in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem mit dem Käufer vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/„Prenotification“). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Rechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum aufweisen. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe der fälligen Rechnungen) eingezogen. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Abrechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn an den Käufer im Zeitraum zwischen der Erstellung der Abrechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erstellt bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der Käufer ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch Bionorica eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, falls dem Käufer im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Skontoabzug wird nur anerkannt, sofern der Käufer alle Forderungen der Bionorica ausgeglichen hat. Bei Zahlungsverzug fallen 5,00 € Mahngebühren an.

9. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche Lieferungen der Bionorica erfolgen an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt. Die von Bionorica gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum der Bionorica. Dies gilt auch bei Bezahlung konkret bezeichneter Einzelrechnungen. Mit vollständigem Ausgleich des Kontos und sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung zugunsten der Bionorica entstandenen Forderungen gehen die bisherigen Eigentumsrechte uneingeschränkt auf den Käufer über. Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen und gewöhnlichen Geschäftsverkehr die von Bionorica gelieferte Ware zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von Bionorica unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Käufer untersagt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber dem Drittkäufer gelten bis zu dessen Bezahlung als an Bionorica im Voraus abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware selbst einzuziehen. Der Käufer darf über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte nicht verfügen. Auf unser berechtigtes Verlangen oder bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, der Bionorica den Namen des Drittkäufers bekanntzugeben. Pfändungen und jede andere Verletzung des Eigentums hat der Käufer unmittelbar schriftlich an Bionorica mitzuteilen. Bei Nichtzahlung oder Nichteinhaltung der getroffenen Vereinbarung ist Bionorica weiterhin berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen oder die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an Bionorica unter Kostenbelastung gegenüber dem Käufer zu fordern. Für den Fall der Wiederinbesitznahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erklärt der Käufer bereits jetzt seine Zustimmung zur Weiterveräußerung dieser Ware und Anrechnung des Verkaufserlöses auf Forderungen der Bionorica. Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der von Bionorica gelieferten Waren tritt der Käufer die ihm aus der Haftpflichtversicherung zustehenden Schadensersatzforderungen gegenüber der Versicherung in Höhe der Beschädigung bzw. in Höhe des Ausfalls (soweit dieser höher ist) der Vorbehaltsware bereits jetzt an Bionorica ab. Bionorica nimmt die Abtretungserklärung des Käufers bereits jetzt an. Übersteigt der Wert der eingeräumten Gesamtsicherheiten aus der laufenden Geschäftsverbindung einschließlich der abgetretenen Forderungen die aktuelle Kontoforderung um mehr als 20 %, ist Bionorica auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der die aktuelle Kontoforderung übersteigenden Sicherheiten verpflichtet.

10. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist der Sitz von Bionorica.

11. Schlussbestimmungen:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingungen unwirksam, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag durch eine wirksame Klausel zu ergänzen, die dem Vertrag Gewollten am nächsten kommt.

BIONORICA SE | 92308 Neumarkt
Mitvertrieb: PLANTAMED Arzneimittel GmbH | 92308 Neumarkt